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26.09.2023 | Verbrennungsmotor | Nachricht | Nachrichten

Rat der EU schwächt Euro-7-Abgasnorm ab

verfasst von: Patrick Schäfer

1:30 Min. Lesedauer

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Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine abgeschwächte Abgasnorm geeinigt. Demnach sollen die Grenzwerte nicht verschärft werden, auch Ausnahmen für E-Fuels soll es nicht geben.

Kommt mit Euro 7 nun eine Verschärfung der Abgas-Grenzwerte oder nicht? Die EU-Staaten haben sich nun im Rat der EU auf einen abgeschwächten Standpunkt zu Emissionen von Pkw, leichten Nutzfahrzeugen, Bussen und Lastkraftwagen geeinigt. Der deutlich strengere Vorschlag der EU-Kommission wurde abgelehnt. Da die Automobilhersteller gerade die Transformation zur Elektromobilität vollzögen, werde für ein "ausgewogenes Verhältnis zwischen strengen Emissionsanforderungen für Fahrzeuge und zusätzlichen Investitionen der Industrie" plädiert, heißt es seitens des EU-Rates. "Wir sind entschlossen, unserer führenden Rolle bei der Mobilität der Zukunft weiter gerecht zu werden und realistische Emissionswerte für die Fahrzeuge des nächsten Jahrzehnts festzulegen. Gleichzeitig wollen wir unserer Industrie dabei helfen, den endgültigen Sprung zu sauberen Fahrzeugen bis 2035 zu machen", so Héctor Gómez Hernández, spanischer Minister für Industrie, Handel und Tourismus.

So sieht der Standpunkt des Rates vor, weiterhin auf die bestehenden Testbedingungen und Emissionsgrenzwerte von Euro 6 für private Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu setzen. Dafür sollen zukünftig Grenzwerte für Nicht-Abgasemissionen eingeführt werden, beispielweise für Partikel, die von den Reifen und Bremsen emittiert werden. Die Abgas-Grenzwerte für Busse und schwere Lkw sind niedriger, bei abgeänderten Prüfbedingungen gegenüber Euro 6/VI. Ab 2030 sollen Stadtbusse kein CO2 mehr emittieren dürfen. Für die Dauerhaltbarkeit von Elektroautobatterien sollen Mindestleistungsanforderungen eingeführt werden. Außerdem sollen künftig strengere Anforderungen an die Lebensdauer von Fahrzeugen gelten. E-Fuels sollen künftig nicht von neuen EU-Abgasrichtlinien erfasst werden. Der Vorschlag muss nun mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission verhandelt werden.

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